11.03.2019 - 19 Antrag des Gemeindevertreters Lischka (Sachverh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bünger merkt an, dass sich diejenigen, die eventuelle Vorteile durch diesen Beschluss haben könnten, nicht an der Diskussion beteiligen dürfen.

Herr Lischka sagt, dass er mehrmals versucht habe, die Situation klarzustellen. Rechtlich wäre es eigentlich eindeutig. Er würde es auch nicht einsehen, dass man diesem Beschluss zustimmen sollte.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 11.03.2019 die vollständige Beräumung der zum Verkauf stehenden Teilfläche des Flurstücks 157/56, Flur 1, Gemarkung Roggentin.

 

Das beinhaltet insbesondere:      ….………………….. [Bitte entsprechend erläutern!]

 

Das Amt wird mit der Ausschreibung der Dienstleistung beauftragt. Die Auftragserteilung erfolgt entsprechend der Regelungen der Hauptsatzung der Gemeinde Roggentin.

 

Im Zusammenhang mit der vorgenannten Beräumung des Grundstücks erfolgt die Aufhebung des Beschlusses 01/04/2018 vom 12.02.2018 mit folgendem Inhalt:

 

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 12.02.2018 den Verkauf einer Teilfläche von ca. 1.200 m² aus dem Flurstück 157/56, Flur 1, Gemarkung Roggentin an den Bieter mit dem höchsten Angebot, die TIMOWA Projektierungs- und Bauträgergesellschaft mbH aus 18055 Rostock, Grubenstraße 36.

 

Der Kaufpreis beträgt aufgrund des Angebotes 193.000,00 €. Dies entspricht einem m²-Preis von durchschnittlich 160,83 €/m².

 

Der Erwerber trägt alle mit der Vertragsbeurkundung und der Vermessung entstehenden Kosten.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.“

 

Nach erfolgter Beräumung soll die Teilfläche entsprechend der geltenden rechtlichen Bestimmungen erneut zum Kauf angeboten werden.

 

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die TIMOWA Projektierungs- und Bauträgergesellschaft mbH über die Rücknahme der Zuschlagserteilung zu informieren.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13

davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 0

Nein - Stimmen: 9

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Lischka, Herr Tabbert

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3188&TOLFDNR=53345&selfaction=print