03.04.2019 - 10 Neufassung der Straßenreinigungssatzung der Gem...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lange erläutert die Beschlussvorlage.

Frau Elgeti gibt an, dass die Satzung im Ausschuss O/U behandelt wurde und eine Änderung vorgenommen werden sollte, nämlich in § 4 Abs. 2 a) Satz 1

(…) bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln, jedoch glichst nicht mit Salz, zu streuen. (…)

Hierzu folgt eine kurze Diskussion hinsichtlich der Frage, ob das Streuen von Salz nicht lieber ganz verboten werden sollte oder nicht.

Schlussendlich spricht sich die Gemeindevertretung dafür aus, dass das Streuen mit Salz nicht veboten werden sollte, da zum einen auch die Winterdienstfirmen mit einem Sand/Salzgemsich streuen und auch die Bürger hier schwer zu kontrollieren sind bzw. nicht gleich mit Ordnungsgeldern bestraft werden sollten, wenn bei extremen Glatteis doch mal Salz gestreut wird.

Herr Junge merkt an, dass dann auch noch eine Änderung unter 2 d) erfolgen muss, nämlich

(…) Auftauende Mittel sollten nicht eingesetzt werden.

Herr Lange bittet sodann um Abstimmung.

 

Nach Beschlussfassung äert Frau Elgeti noch die Bitte ans Amt, dass vor der nächsten Winterperiode ggf. im Amtsblatt noch einmal auf die Sazung hingewiesen wird und insbesondere auch darauf, dass der Schnee nicht auf die Gehwege geschoben werden soll.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.04.2019 die Neufassung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Broderstorf gemäß anliegendem Entwurf mit folgenden Änderungen:

§ 4 Abs. 2 (a) Satz 1: (…) bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln, jedoch möglichst nicht mit Salz, zu streuen.

und

§ 4 Abs. 2 (d) Satz 2: Auftauende Mittel sollten nicht eingesetzt werden.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15

davon anwesend: 14

Ja - Stimmen: 13

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

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