03.04.2019 - 11 Beratung zum Städtebaulichen Vertrag- Bebauungs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lange erläutert die Beschlussvorlage und gibt an, dass am 02.04.2019 recht spontan ein Termin mit Erdogan in der Amtsverwaltung stattgefunden hat. Zugegen waren Frau Narajekt, Herr Fahnung, Frau Burmeister und ich. Es wurden weitere Einzelheiten besprochen und der Vertrag mit TüV Nord läuft. Herr Erdogan hat jetzt wohl verstanden, was zu tun ist.

Herr Jesse wirft ein, dass noch 3 Gutachten offen waren. Diese sollte Herr Erdogan bereits bis Ende Januar vorgelegt haben. Bislang liegt lediglich vor das Artenschutzgutachten. Der Nachweis zur Beauftragung der anderen Gutachten sollte schriftlich vorgelegt werden. Dies ist nicht geschehen. Daher sollte der Vertrag mit Erdogan nun gekündigt werden.

Herr Pampel wirft ein, dass Erdogan mehrmals angeschrieben wurde, zuletzt wie gesagt Ende Februar. Das Schreiben kam sogar zurück. Der Bruder von Herrn Erdogan war auch nicht zu erreichen. Herr Erdogan meldete sich erst nach Erstellung der vorliegenden Beschlussvorlage.

Er erfolgt hierzu noch eine umfangreiche Diskussion, ob Herrn Erdogan nun gekündigt werden sollte oder nicht.

Die Gemeindevertretung einigt sich darauf, dass der städtebauliche Vertrag gekündigt wird. Die Kündigung soll zum 15.04.2019 wirksam werden, wenn Herr Erdogan bis dahin nicht schriftlich die Nachweise zur Beauftragung der noch fehlenden Gutachten erbringt.

Herr Lange bittet sodann um Abstimmung.

 

Hinweis aus dem Fachamt zum gefassten Beschluss:

Frau Rückwardt von TÜV Nord übermittelte am 27.03.2019 an Herrn Lange und Herrn Pampel per Email, dass von Herrn Erdogan ein geotechnischer Bericht zur Baugrundbeurteilung mit grundbautechnischen Angaben zur Erschließung sowie allgemeinen Gründungsangaben von IB-M Geotechnik aus Stralsund übergeben wurde. Weiterhin hätte Herr Erdogan die erforderliche Schallprognose für den B-Plan Nr. 14 von AQU-Gesellschaft für Arbeitsschutz, Qualität und Umwelt mbH übergeben.

Am 04.04.2019 wurde nochmals mit Frau Rückwardt telefonisch Rücksprache gehalten. Offen wäre zur Zeit nur noch das Altlastengutachten. Diese will Herr Erdogan so schnell wie möglich nachreichen. Mit der Erstellung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 14 kann jedoch trotzdem schon begonnen werden.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in Ihrer Sitzung am 03.04.2019 den städtebaulichen Vertrag zwischen Herrn Bektas Erdogan und der Gemeinde Broderstorf zu kündigen. Die Kündigung soll zum 15.04.2019 wirksam werden, wenn Herr Erdogan bis dahin nicht schriftlich die Nachweise zur Beauftragung der noch fehlenden Gutachten erbringt.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15

davon anwesend: 14

Ja - Stimmen: 13

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.