03.04.2019 - 9 Mediationsverfahren Hähnchenmastanlage Fienstor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lange erläutert die Beschlussvorlage und merkt an, dass das Thema ja eigentlich erledigt ist. In den vorliegenden Vergleich wurde nur der auf der letzten Sitzung beschlossene Punkt zum Feuerlöschteich eingearbeitet.

Herr Grunow merkt zur Vorlage an, dass hierzu im Februar ausführlich gesprochen wurde. Es wurde eindeutig gesagt, dass mit Bauausführung der Hähnchenmastanlage erst nach Fertigstellung der Ausweichtaschen begonnen werden darf. Dies wird so im Vergleich nicht geregelt. Weiter unklar ist auch die Problematik hinsichtlich des Feuerlöschteiches. Letzte Woche nämlich, fand eine Begehung der Biogasanlage mit der Feuerwehr statt. Befasst wurde sich u. a. auch mit dem Feuerlöschteich. Wie sich herausgestellt hat, handelt es sich bei dem „Feuerlöschteich“ lediglich um eine Grube mit Plane und Wasser darin. Das ist kein Feuerlöschteich. Und genau so einer wird auch für die Hähnchenmastanlage geplant. Ein Feuerlöschteich muss auch nach entsprechender DIN-Norm errichtet werden. Zudem ist dann die Frage, was ist im Hochsommer bei extremer Trockenperiode. Woher kommt dann das Feuerlöschwasser.

Frau Elgeti meldet sich zu Wort und ist dafür den Beschluss nun abzustimmen. Der Punkt zum Feuerlöschteich wurde eingearbeitet und nur das war eigentlich noch offen.

Herr Lange bittet sodann um Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.04.2019 dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerins vom 15.03.2019 (Vergleich) in dem Verwaltungsstreitverfahren Gemeinde Broderstorf gegen Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (AZ.: 9 E-GR 2645/16 SN) zuzustimmen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15

davon anwesend: 14

Ja - Stimmen: 11

Nein - Stimmen: 1

Stimmenthaltungen: 2

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3195&TOLFDNR=53512&selfaction=print