08.05.2019 - 18 Auftragsvergaben für die Vorbereitung "Ausbau O...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Zusätze:
- zur Beschlussfassung
- Gremium:
- Gemeindevertretung Broderstorf
- Datum:
- Mi., 08.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jesse informiert, dass seitens der Gemeindevertretung die Rangfolge für die Sanierung/Erneuerung der Straßen festgelegt wurde.
Herr Grunow fragt, ob der Kreuzungsausbau in dieser Baumaßnahme enthalten ist, da es von der Kreuzung bis zur Gemarkungsgrenze 700 m sind und von einer Baustrecke von 700 m die Rede ist.
Herr Jesse äußert, dass der Kreuzungsbereich nicht Gegenstand dieser Baumaßnahme ist.
Herr Grunow gibt ferner zu Bedenken, dass es bereits ein Bodengutachten für diesen Straßenbereich gibt und aufgrund dessen kein weiteres Gutachten erstellt werden müsste.
Es folgt eine kurze Diskussion, mit dem Schluss, dass Herr Grunow dem Amt das Gutachten zur Verfügung stellt, sollte dem Amt das Gutachten nicht vorliegen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 08. Mai 2019, dass der Bürgermeister und sein Stellvertreter den Ingenieurvertrag zum Ausbau der Straße von Öftenhäven Richtung Groß Kussewitz bis zur Gemarkungsgrenze mit dem Ingenieurbüro Voss & Muderack GmbH für die Leistungsphasen 1 und 2 unterschreiben sollen sowie den Auftrag für das wirtschaftlich günstigste Baugrundgutachten für die geplante Ausbaustrecke.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Hinweis an das Amt:
Prüfen, ob Gutachten vorliegt. Wenn es dem Amt nicht vorliegt, stellt Herr Grunow das ihm vorliegenden Gutachten zur Verfügung und wird es dem Amt übergeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15
davon anwesend: 13
Ja - Stimmen: 13
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Herr Harms merkt an, dass es für die ehemalige Gemeinde Seinfeld einen Dorferneuerungsplan gibt. Bei der Erstellung dieses Planes wurden die Straßen „vermessen“.
Man sollte diese Dorferneuerungspläne beachten.
Hinweis ans Amt:Prüfen, ob Dorferneuerungspläne vorliegen und dann zukünftig beachten
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
522,4 kB
|