11.03.2019 - 8 Beratung zum Thema Garage und Holzplatz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 11.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Schenzle übergibt das Wort an Herrn Prestin.
Herr Prestin hat auf einem Luftbild den möglichen Standort für die Garage eingezeichnet Die Garage sollte eine Fertiggarage sein und dazu dienen, Handwerkszeug, einen Rasenmäher und sonstige Utensilien für den Gemeindearbeiter unterzubringen. Ansonsten muss der Gemeindearbeiter stets nach Poppendorf fahren, um entsprechende Dinge zu holen und auch wieder zurückzubringen.
Strom müsste auch in die Garage, könnte aber leicht vom Zuleitungskabel zum Brunnen genommen werden.
Es wird die Frage nach dem Beheizen und der Einbruchsicherheit für eine solche Garage gestellt.
Die Garage soll nicht beheizt werden. Über die Sicherheit wird diskutiert, aber letztlich wird ein besonderes Schloss nicht für erforderlich gehalten.
Bei der Nutzung ist darauf zu achten, dass die Funktion der eines Lagers entsprechen soll und keine Arbeitsstätte sein darf. Dann wären weitere Anforderungen zu erfüllen. Das ist aber nicht Sinn und Zweck der geplanten Garage.
Es wird vermutet, dass sicherlich noch eine 2. Garage erforderlich werden wird. Der Standort sollte gleich so berücksichtigt werden.
Die Fläche für die Garage sollte befestigt sein. In jedem Fall muss eine Zuwegung geschaffen werden.
Des Weiteren wird über den Holzplatz beraten. Es handelt sich um Holz, das der Gemeindearbeiter im Zuge seiner Tätigkeit zusammenträgt und das einmal im Jahr versteigert wird. Eine Fläche neben der Garage sollte freigehalten werden. Die Ausschussmitglieder vertreten am Ende die Meinung, dass es keiner besonderen Herrichtung des Lagerplatzes bedarf.
Beschluss:
Der Bau- und Wohnumfeldausschuss der Gemeinde Poppendorf empfiehlt in seiner Sitzung am
11. März 2019 der Gemeindevertretung, eine Garage (Fertiggarage ca. 8,50m x 3,50m) am markierten Standort auf beiliegendem Luftbild zum Lagern von Werkzeugen und Gerätschaften, also mit der Funktion eines Geräte- und Lagerschuppens, einschl. der Herstellung der Zuwegung anzuschaffen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
