11.03.2019 - 9 Inanspruchnahme des Planungsbüros aib bezgl. vo...

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Wortprotokoll

 

Es wird darüber beraten, ob aib für die Kosten des Raucherraumes und für den Ersatz bzw. die Instandsetzung des undichten Schiebefensters wegen mangelhafter Bauüberwachung in Regress genommen werden kann.

Zum Thema Raucherraum hier ist nach der Vergabe mit Baukosten von ca. 8.500 € zu rechnen wird sich darauf verständigt, dass das Sowieso-Kosten sind. Dadurch, dass die Lösung über den Hausanschlussraum genehmigt worden ist, wird kein Platz in einem der anderen Räume benötigt und die Beeinträchtigung bezüglich der Raumnutzungen sind gering.

Zum Thema Schiebefenster erläutert Frau Pieper, dass es einen Termin vor Ort mit der Firma ASCON und aib gab. Die Fensterbaufirma erklärte, dass eine Ertüchtigung schwierig sei und es keine Gewähr gibt, dass das Fenster danach wirklich regendicht wird. Durch die Bürstendichtungen im Bereich der Schiebfunktionen wird es nie so winddicht wie ein Dreh-/ Kippfenster sein.

Inzwischen liegen Angebote von drei Fensterbaufirmen für eine neues Dreh-/ Kippfenster vor, wobei ASCON das günstigste Angebot mit rd. 2.800 € einschl. Ausbau des Schiebefensters vorgelegt hat.

 

Die eigentliche Baufirma Gebr. Reich hat im letzten Jahr mehrere Mängelanzeigen und die Androhung der Ersatzvornahme erhalten. Allerdings hat die Firma im letzten Jahr einen Insolvenzantrag gestellt.

 

Die Ausschussmitglieder vertreten die Ansicht, dass die Gemeinde ausdrücklich ein Schiebefenster und kein Dreh-/ Kippfenster bestellt hat und dieses auch will. Das Planungsbüro aib soll eine Mängelanzeige wegen unzureichender Planungsleistung und Bauüberwachung erhalten und für die Kosten der Nachbesserung bzw. des Ersatzes in die Pflicht genommen werden.

Es wird die Meinung vertreten, dass dafür die Versicherung des Planungsbüros aufkommen muss.

 

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Beschluss:

Der Bau- und Wohnumfeldausschuss der Gemeinde Poppendorf empfiehlt in seiner Sitzung am

11. März 2019 der Gemeindevertretung, dass an das Planungsbüro aib eine Mängelanzeige bezüglich mangelnder Planungsleistung und Bauüberwachung für das Schiebefenster geschrieben und die Übernahme der entstehenden Kosten für die Nachbesserung bzw. für den Ersatz gefordert wird.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 7

Ja - Stimmen: 7

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.