04.03.2019 - 10 Grundsatzbeschluss zu parteipolitischen Veranst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert die Beschlussvorlage. Mit dem Beschluss möchte man sowohl rechts- als auch linksextreme Einflusssuche in der Gemeinde unterbinden.

Herr Esins ist der Meinung, dass die derzeit geltende Benutzer- und Entgeltverordnung nur Veranstaltungen im Rahmen des Grundgesetzes zulasse. Ein Grundsatzbeschluss sei somit nicht notwendig. Ein Verbot von jeglichen parteipolitischen Veranstaltungen diskriminiere Parteien.

Herr Schenzle erwidert, dass es sich hierbei nicht um Diskriminierung handele, vielmehr wolle man sich vor Unruhe schützen. Laut Herrn Kurths könne man mit diesem Beschluss ein einmaliges Statement abgeben, dass links- oder rechtspolitische Veranstaltungen nicht gewollt sind.

Der Bürgermeister rät, diese Entscheidung mit in den Nutzungsbedingungen der kommunalen Gebäude aufzunehmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.03.2019, dass sämtliche Räumlichkeiten in kommunalen Gebäuden der Gemeinde Poppendorf für parteipolitische Veranstaltungen unabhängig von der politischen Richtung und ausdrücklich ohne Ausnahme nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 7

Ja - Stimmen: 5

Nein - Stimmen: 1

Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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