21.03.2019 - 7 Beschluss über die Gemeindeanteile für die Betr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Esins findet zwar, dass es für die Familien erstmal ein Mehraufwand ist die Gebühren zu tragen allerdings ist dies ebenfalls eine freiwillige Leistung und muss im Zuge des Nachtragshaushalts gekürzt werden. Diese Regelungen betrifft die Familien sowieso nur bis einschließlich Dezember, da das Land die vollen Beiträge der Familie ab Januar übernimmt. Die Familien haben ggf. bereits seit Kurzem die Einsparung des zweiten Kindes und dadurch schon gespart. Ab Januar müsste die Regelung des Mehraufwandes der Gemeinde Poppendorf sowieso gekürzt werden, da das Geld dann ausschließlich dem Land zugutekommt.

 

Herr Wallis stellt klar, dass dies noch nicht feststeht und erst im Gemeinderat beschlossen werden muss. Er gibt Herrn Esins allerdings Recht, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt.

 

Frau Lindloff schließt sich angesichts der Haushaltslage der Meinung von Herrn Esins an.

 

 

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Der Sozialausschuss der Gemeinde Poppendorf empfiehlt in ihrer Sitzung am 21.03.2019, der Gemeindevertretung folgenden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in der Sitzung am 06.05.2019 ab dem 01.06.2019 und für die nachfolgenden Haushaltsjahre eine gemeindliche Beteiligung gemäß § 20 KiföG M-V in Höhe von 50 % für Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Gemeinde Poppendorf.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 7

Ja - Stimmen: 2

Nein - Stimmen: 1

Stimmenthaltungen: 4

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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