21.03.2019 - 9 2. Änderung der Richtlinie zur Kultur- und Spor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Sozialausschuss Poppendorf
- Datum:
- Do, 21.03.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HBA/SG Rechtsamt
- Bearbeiter:
- Wenke Hausrath
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lindloff erklärt zunächst, worum es in diesem Tagesordnungspunkt geht.
Herr Esins spricht sich für die Nachweispflicht aus, damit die Bürger auch nachvollziehen können, wofür die Zuschüsse verwendet wurden.
Herr Wallis findet, dass die Prüfung durch das Finanzamt ausreicht.
Herr Esins merkt an, dass er diesen Beschluss unnötig findet, da die wirtschaftliche Lage der Gemeinde Poppendorf freiwillige Leistungen derzeit sowieso nicht hergibt.
Herr Prestin und Frau Hecker sprechen sich dafür aus, den Vereinen Vertrauen zu schenken.
Herr Fahlpahl fragt, ob man die Verwendungen auch nachträglich nachvollziehen kann.
Frau Lindloff und Herr Wallis bestätigen dies.
Frau Hecker merkt an, dass der Punkt f. unter IV. Gegenstand der Sportförderung ebenfalls in III. Gegenstand Kulturförderung aufgenommen werden muss.
Frau Lindloff erklärt, dass diese Änderung gerade nicht möglich ist, da dazu ein neuer Tagesordnungspunkt eröffnet werden müsste und beim Tagesordnungspunkt 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung nicht angesprochen wurde.
Aufgrund von Unstimmigkeiten wird ein eigener Beschlussvorschlag gefasst.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 6
Nein - Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
45 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
36 kB
|