06.05.2019 - 11 2. Änderung der Richtlinie zur Kultur- und Spor...

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

 

Es kommt zu einer kurzen Diskussion bezüglich der Nachweispflicht von Zuschüssen. Es kam die Frage auf, ob es ausreichend ist, den Bescheid vom Finanzamt über die Bescheinigung der Gemeinnützigkeit einzureichen.

 

Frau Narajek erläutert kurz, dass auch die Kommunalaufsicht angemahnt hat, dass entsprechende Verwendungsnachweise r Zuscsse zu erbringen sind.

 

Es sollte darüber erneut beraten und abgestimmt werden, bis wann und in welchem Umfang ein Verwendungsnachweis zu erfolgen hat.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.05.2019 die 2. Änderung der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf gemäß anliegendem Entwurf neu zu beraten und in die nächste reguläre Gemeindevertretersitzung zu bringen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

GV/03/09/2019

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 8

Ja - Stimmen: 8

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage