06.05.2019 - 11 2. Änderung der Richtlinie zur Kultur- und Spor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Poppendorf
- Datum:
- Mo, 06.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HBA/SG Rechtsamt
- Bearbeiter:
- Wenke Hausrath
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Es kommt zu einer kurzen Diskussion bezüglich der Nachweispflicht von Zuschüssen. Es kam die Frage auf, ob es ausreichend ist, den Bescheid vom Finanzamt über die Bescheinigung der Gemeinnützigkeit einzureichen.
Frau Narajek erläutert kurz, dass auch die Kommunalaufsicht angemahnt hat, dass entsprechende Verwendungsnachweise für Zuschüsse zu erbringen sind.
Es sollte darüber erneut beraten und abgestimmt werden, bis wann und in welchem Umfang ein Verwendungsnachweis zu erfolgen hat.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.05.2019 die 2. Änderung der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf gemäß anliegendem Entwurf neu zu beraten und in die nächste reguläre Gemeindevertretersitzung zu bringen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
GV/03/09/2019
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 8
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45 kB
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2
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(wie Dokument)
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36 kB
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