15.04.2019 - 6 Nachtragshaushalt 2019

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Kurths erläutert kurz die Situation und stellt die Frage, warum ein Nachtrag zu erstellen sei.

 

Frau Narajek begründet die Notwendigkeit unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzungr das Haushaltsjahr 2019 zu erlassen, da sich zeigt, das trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit im Ergebnishaushalt ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird.

 

Begründet sei dies durch eine Ansatzveränderung bei den Gewerbesteuererträgen in Höhe von -2.500.000,00EUR. (Korrektur der Steuerveranlagung 2018 und 2019 auf 0,00 EUR für einen Gewerbetreibenden im Haushaltsjahr 2019)

 

Durch diese Veränderung werden der Ergebnishaushalt und die Ergebnisrechnung 2019 und der mittelfristige Finanzplanungszeitraum bis 2022 nicht auszugleichen sein.

 

Dementsprechend bedarf der Stellenplan der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Frau Narajek regt an, folgende Sparmöglichkeiten zu überdenken:

 

  1. die Höhe der freiwilligen Leistungen
  2. die unterdurchschnittlichen Realsteuerhebesätze r die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer
  3. die Höhe der Hundesteuer
  4. der Beschluss über die Gemeindeanteile für die Betreuung in Kindertagesstätten

 

 

Herr Kurths nimmt die Vorschläge zur Kenntnis, möchte dazu aber keine Entscheidungen aufgrund der anstehenden Kommunalwahl treffen. Damit sollte sich die nächste Gemeindevertretung in ihrer Legislatur beschäftigen.

 

Zudem äert Herr Kurths die Meinung, dass diese geringfügigen Einsparungen der Gemeinde nicht helfen, einen Haushaltsausgleich zu erreichen.

 

Im Anschluss wird die ausgereichte Liste der freiwilligen Leistungen besprochen und Einsparungen vorgenommen, siehe Anlage.

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Beschlussvorschlag 1:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf in ihrer Sitzung am 06.05.2019 die laut Anlage beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2019 und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan 2019 zu beschließen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 8

davon anwesend: 6

Ja - Stimmen: 0

Nein - Stimmen: 4

Stimmenthaltungen: 2

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf in ihrer Sitzung am 06.05.2019 als wesentliche Produkte für das Nachtragshaushaltsjahr 2019 folgende zu beschließen:

 

28100 (Heimat- und sonstige Kulturpflege)

54100 (Gemeindestraßen)

61100 (Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Allgemeine Umlagen).

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 8

davon anwesend: 6

Ja - Stimmen: 0

Nein - Stimmen: 4

Stimmenthaltungen: 2

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen