15.04.2019 - 7 Erhöhung des Realsteuerhebesatzes für die Gewer...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Töpper stellt einen Antrag den Hebesatz auf 380% anzuheben.

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Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.05.2019, den Hebesatz für die Gewerbesteuer gemäß § 16 Abs. 3 GewStG ab dem Kalenderjahr 2019 auf 350 v. H. festzusetzen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 8

davon anwesend: 6

Ja - Stimmen: 0

Nein - Stimmen: 3

Stimmenthaltungen: 3

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.05.2019, den Hebesatz für die Gewerbesteuer gemäß § 16 Abs. 3 GewStG ab dem Kalenderjahr 2019 auf 380 v. H. festzusetzen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 8

davon anwesend: 6

Ja - Stimmen: 2

Nein - Stimmen: 3

Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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