15.04.2019 - 10 Erhöhung des Realsteuerhebesatzes für die Grund...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.05.2019, die Hebesätze der Grundsteuer A und B gemäß § 25 Abs. 1 GrStG ab dem Kalenderjahr 2019 wie folgt zu ändern:

 

  1. Der Hebesatz für Grundsteuer A wird auf 310 v. H. festgesetzt.
  2. Der Hebesatz für Grundsteuer B wird auf 400 v. H. festgesetzt.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 8

davon anwesend: 6

Ja - Stimmen: 0

Nein - Stimmen: 6

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.