15.04.2019 - 10 Erhöhung des Realsteuerhebesatzes für die Grund...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Finanzausschuss Poppendorf
- Datum:
- Mo., 15.04.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.05.2019, die Hebesätze der Grundsteuer A und B gemäß § 25 Abs. 1 GrStG ab dem Kalenderjahr 2019 wie folgt zu ändern:
- Der Hebesatz für Grundsteuer A wird auf 310 v. H. festgesetzt.
- Der Hebesatz für Grundsteuer B wird auf 400 v. H. festgesetzt.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 8
davon anwesend: 6
Ja - Stimmen: 0
Nein - Stimmen: 6
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.