24.06.2019 - 11 Wahl eines Mitgliedes in den Rechnungsprüfungsa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der jetzigen Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses ist Frau Diana Schmidt als sachkundige Einwohnerin für die Gemeinde Poppendorf tätig. Frau Schmidt hat sich bereit erklärt, auch in der kommenden Legislaturperiode weiterhin als sachkundige Einwohnerin im Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk für die Gemeinde Poppendorf mitzuwirken.

 

Beschlussvorschlag: Die GV der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 24.06.2019 Frau Diana Schmidt als sachkundige Einwohnerin der Gemeinde Poppendorf für den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk vorzuschlagen.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen0 Nein-Stimmen    0 Stimmenthaltungen

 

Finanzielle Auswirkungen:keine

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:keine

 

 

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In der jetzigen Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses ist Frau Diana Schmidt als sachkundige Einwohnerin für die Gemeinde Poppendorf tätig. Frau Schmidt hat sich bereit erklärt, auch in der kommenden Legislaturperiode weiterhin als sachkundige Einwohnerin im Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk für die Gemeinde Poppendorf mitzuwirken.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 24.06.2019

Frau Diana Schmidt als sachkundige Einwohnerin der Gemeinde Poppendorf für den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk vorzuschlagen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  9

Davon anwesend: 9

Ja – Stimmen:  9

Nein – Stimmen:  0

Stimmenthaltungen:  0

 

GV/04/17/2019

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 9

Ja - Stimmen: 9

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: keine

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage