03.07.2019 - 11 Fortschreibung des regionalen Raumentwicklungsp...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Elgeti beruft sich zur Problematik auf die bereits abgegebenen Stellungnahmen vom 06.03.2019 und 04.04.2019 und erklärt, dass diese erhalten bleiben und nochmals abgegeben werden sollen und verliest dazu nochmals die gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung Broderstorf.

 

Gemeindevertretersitzung vom 06.03.2019:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.03.2019 auf die bereits abgegebene Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes zu verweisen.

Inhalt der bereits abgegebenen Stellungnahme war, dass die bestehenden Windeignungsgebiete nicht ausgeweitet werden. Die bisherigen Abstandsregelungen dürfen nicht verringert werden. Es sollte ein Prototypenregelungsregister angelegt werden, damit nicht mehr Prototypen entstehen. Auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Broderstorf sollen keine Prototypen außerhalb der Windeignungsgebiete zugelassen werden, um zu verhindern, dass sich das Gebiet vergrößert. Beim Austausch von Windenergieanlagen dürfen diese nicht durch größere Anlagen ersetzt werden.

Gemeindevertretersitzung vom 04.04.2018:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.04.2018, dass das Stadt-Umland-Forum die Fortschreibung des Entwicklungsrahmens von 2011 im Kapitel Wohnentwicklung beschließt. Damit liegt ein interkommunal abgestimmtes Wohnungsbauentwicklungskonzept entsprechend Ziel 4.2 (3) Landesraumentwicklungsprogramm M-V für den Stadt-Umland-Raum Rostock vor. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung wird einmal jährlich über die Ergebnisse des Bevölkerungs- und Wohnungsbaumonitorings informieren und ggf. Vorschläge zur Nachsteuerung unterbreiten.

In dem jetzt vorliegenden überarbeiteten Entwurf zur Fortschreibung des Kapitels Stadt-Umland-Raum im Regionalen Raumentwicklungsprogramm vom Planungsbüro Region Rostock unterbreitet Frau Elgeti den Vorschlag zur Thematik (4) Einzelhandelskonzept“ ebenfalls eine Stellungnahme seitens der Gemeinde Broderstorf abzugeben bzgl. der Nachnutzung von Großhandelsflächen.

Dazu verliest sie folgende Stellungnahme:

Auf Grund der Entscheidung des Handelshofes in Rostock neu zu bauen, um damit den Wegzug eines Großhandelsunternehmens aus Broderstorf in die Hansestadt Rostock umzusetzen, ist eine Ansiedlung eines weiteren Großhandelsunternehmens in Broderstorf wenig attraktiv, wenn nicht sogar ausgeschlossen. Deshalb sollte für die Nachnutzung des vorhandenen Gewerbeobjektes die Fläche für den Großhandel zugunsten von Einzelhandelsfläche (evtl. Outlet) und /oder anderes Gewerbe umgewandelt werden.

 

Die verlesene Stellungnahme zum Thema (4) Einzelhandelskonzept wird seitens der Mitglieder angenommen.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.07.2019 ihre Stellungnahme (Einwände, Hinweise und/ oder Anregungen) zum zweiten Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes, Kapitel Stadt-Umland-Raum wie folgt:

 

  1. Siehe dazu, die bereits abgegebene Stellungnahme vom 06.03.2019 und 04.04.2019

 

  1. Zu 3.1.2 Stadt- Umland-Raum

 

Zu (4) Einzelhandelskonzept

 

Auf Grund der Entscheidung des Handelshofes in Rostock neu zu bauen, um damit den Wegzug eines Großhandelsunternehmens aus Broderstorf in die Hansestadt Rostock umzusetzen, ist eine Ansiedlung eines weiteren Großhandelsunternehmens in Broderstorf wenig attraktiv, wenn nicht sogar ausgeschlossen. Deshalb sollte für die Nachnutzung des vorhandenen Gewerbeobjektes die Fläche für den Großhandel zugunsten von Einzelhandelsfläche (evtl. Outlet) und /oder anderes Gewerbe umgewandelt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:13

davon anwesend: 12

Ja - Stimmen:11

Nein - Stimmen:0

Stimmenthaltungen:1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen zur Vorlage