08.07.2019 - 10 Stellungnahme zum zweiten Entwurf zur Fortschre...

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Wortprotokoll

Herr Schenzle erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Besonderheit der Gemeinde, dass Arbeitskräfte aus dem Umland und der Hansestadt Rostock in die Gemeinde Poppendorf zum Arbeiten kommen. Er vertritt nach wie vor den Standpunkt, dass die Gemeinde Poppendorf aus diesem Programm austreten müsse. Desweiteren fragt er nach dem Grund, warum die Gemeinde mit in das Programm aufgenommen wurde.

Herr Wallis erklärt, dass Yara der Grund für die Aufnahme der Gemeinde Poppendorf in das Programm war.

Es folgt eine ausführliche Diskussion.

Herr Pampel merkt an, dass es in diesem Fall um die Abgabe der Stellungnahme geht und nicht um ein Austreten aus dem Programm. Weiterhin merkt er an, dass auch durch das Aufheben der 3% - Regelung nur eine moderate Bauentwicklung möglich sein wird.

Herr Schenzle möchte in der Stellungnahme der Gemeinde Poppendorf zum Ausdruck bringen, dass aufgrund der vielen Arbeitsplätze in der Gemeinde, Poppendorf eine besondere Stellung in dem Raumentwicklungsprogramm bekommt, damit eine Wohnbebauung über die 3% - Klausel hinausglich wird.

Herr Wallis verweist auf die Stellungnahme der Gemeinde Bentwisch.

Herr Schenzle erklärt sich in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Schmitz bereit die Stellungnahme zu verfassen.

Da die Abgabe der Stellungnahme bis zum 29.07.2019 erfolgen muss, wird der Beschluss der Gemeindevertretung nachgeholt.

 

 

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Beschluss:

Der Bau- und Wohnumfeldausschuss der Gemeinde Poppendorf empfiehlt in seiner Sitzung am

08. Juli 2019 der Gemeindevertretung, aufgrund der Dringlichkeit eine Stellungnahme zum Raumentwicklungsprogramm zu formulieren und bis zum 29.07.2019 an das Amt für Raumordnung und Landesplanung weiterzuleiten.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:9

davon anwesend: 8

Ja - Stimmen: 8

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.