04.09.2019 - 10 Änderung B-Plan Nr. Nr. 12 für das Gebiet "Hint...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Durch Herrn Klostermann wird der Sachverhalt umfangreich erläutert. Der Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Beschlussvorschlag 3 zu folgen.

 

Es folgt eine kurze Diskussion.

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 der Gemeinde Broderstorf in Angriff zu nehmen. Die Gemeinde Broderstorf beteiligt sich an den Kosten zu 50 %. Für die Übernahme der restlichen Kosten soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.

 

Das Amt wird beauftragt TüV Nord mit den Leistungen zu beauftragen und einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten vorzubereiten.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13

davon anwesend: 13

Ja - Stimmen: 13

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

Über die Beschlussvorschläge 1 und 2 wurde nicht abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 der Gemeinde Broderstorf in Angriff zu nehmen. Die Kosten hierfür übernimmt die Gemeinde Broderstorf.

 

Das Amt wird beauftragt TüV Nord mit den Leistungen zu beauftragen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 der Gemeinde Broderstorf in Angriff zu nehmen. Die Kosten hierfür soll der jetzige Eigentümer Herr Daniel Sommer, Mühlenteich 32, 18184 Broderstorf voll übernehmen. Hierzu soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.

 

Das Amt wird beauftragt TüV Nord mit den Leistungen zu beauftragen und einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten vorzubereiten.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3237&TOLFDNR=54174&selfaction=print