09.12.2019 - 9 Haushaltsrechtliche Festlegungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wallis erklärt den Sachverhalt und den Hintergrund der neuen gemeindehaushaltsrechtlichen Regelungen.

 

Herr Buckatz erklärt zusätzlich, dass durch die oben genannte Neuerung eine Vereinfachung der Inventarisierung vorgenommen wurde.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 09.12.2019 nachfolgende haushaltsrechtliche Festlegungen:

Die durch das Ministerium für Inneres und Europa zur Verfügung gestellten Muster zur Kommunalverfassung und Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik sind

1.       für die Haushaltsplanung ab dem Haushaltsjahr 2020 entsprechend der neuen Regelungen in dem Doppik-Erleichterungsgesetz i.V.m. Doppik-Erleichterungsverordnung in der Fassung vom 23.07.2019 zu verwenden und

2.       für die Jahresabschlüsse bis einschließlich des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 in der bis zum 31. Juli 2019 geltenden Fassung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik zu verwenden.

Des Weiteren werden entsprechend der Bewertungs- und Bilanzierungsrichtlinie des Amtes Carbäk und der amtsangehörigen Gemeinden mit Wirkung ab dem 01.01.2017 abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten nach überschlägigier Prüfung nicht mehr als 1.000 € netto betragen, nicht aufgenommen bzw. inventarisiert; er erfolgt keine Bewertung.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 9

Ja - Stimmen: 9

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.