19.09.2019 - 6 Beschlusskontrolle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Amtsausschuss
- Datum:
- Do., 19.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Aus der Sitzung des Amtsausschusses vom 11.07.2019 gab es keine durchzuführenden Beschlüsse.
Frau Elgeti verweist auf die Fragen, die seitens der Ausschussmitglieder in der letzten Sitzung gestellt wurden:
- Frage:Ist es zulässig, in der Hauptsatzung zu regeln, dass sachkundige Einwohner Teil ei-
nes beschließenden Unterausschusses sind ?
Antwort: Es ist rechtlich zulässig
- Frage:Ist die Wahl der 1. Stellvertretenden Bürgermeister als Verhinderungsvertreter in den
Haupt- und Finanzausschuss des Amtes zulässig ?
Antwort: ja, es spricht nichts dagegen. In der Kommunalverfassung sind keine Ausschluss-
gründe geregelt
- Frage:Ist es rechtens, wenn 8 (von 9) Mitgliedern des Amtsausschusses zu den Trägerge-
meinden für Kita/Schule gehören und der gesamte Amtsausschuss beschließt, dass abweichend vom bisherigen Stand der Hauptsatzung lediglich 5 (2 : 2 : 1) Mitglieder der Trägergemeinde von nun an den beschließenden Kita-und Schulausschuss bilden. Die Mehrheitsverhältnisse sind 4 : 3 : 1 ?
Antwort: Die Mehrheitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben (4 : 3 :1).
- Frage: Wie verhält sich das Mehrheitsverhältnis im Bauhofausschuss ? Bis dato betrifft der Bauhof die Gemeinde Broderstorf und Roggentin. Ist es möglich den Ausschuss um ein Mitglied aus der Gemeinde Thulendorf zu erweitern ?
Antwort: Gleiches Mehrheitsverhältnis wie im Kita- und Schulausschuss muss dann gewahrt bleiben
Herr Geister erkundigt sich, ob es nun notwendig ist, dass sich die Ausschüsse neu konstituieren müssen.
Herr Fahning erklärt, dass die Ausschüsse sich neu konstituieren müssen.