16.09.2019 - 6 Änderung der Innenbereichssatzung Poppendorf

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schenzle erläutert die Beschlussvorlage und teilt mit, dass schon mehrfach über die Thematik beraten wurde. Weiterhin erklärt Herr Schenzle, dass laut Aussage von Herrn Grundmann, nicht einmal das Anlegen von Beeten oder auch das Aufstellen eines Gartenzaunes auf den privaten Flurstücken erlaubt ist. Des Weiteren hatte der Bauausschuss in der letzten Legislaturperiode der Gemeindevertretung mehrfach empfohlen eine Änderung der Innenbereichssatzung vornehmen zu lassen. Ein Kostenvoranschlag liegt bereits vor.

Es folgt eine lange Diskussion.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Wohnumfeldausschuss der Gemeinde Poppendorf empfiehlt in seiner Sitzung am 16. September 2019 der Gemeindevertretung die Änderung der Innenbereichssatzung in Poppendorf zu beschließen, unter der Maßgabe die als Park bezeichneten Grünflächen der privaten Flurstücke so zu ändern, dass eine Gartennutzung möglich ist. Des Weiteren soll diese Änderung nur unter der Vorraussetzung erfolgen, dass die anfallenden Kosten durch die Eigentümer der betroffenen Flurstücke in vollem Umfang getragen werden.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:9

davon anwesend: 8

Ja - Stimmen: 5

Nein - Stimmen: 2

Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.