24.10.2019 - 8 Anträge 2020 auf Zuschüsse gemäß der Richtlinie...

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Wortprotokoll

Frau Bialuch schlägt vor, die Einrichtungen und Vereine dazu zu verpflichten, sich bei Bedarf bei Veranstaltungen mit einbringen zu müssen.

Herr Ruß chte, dass die Bescheide zur Bewilligung der Anträge den Zusatz bekommen, dass bei einer Veranstaltung mitgewirkt werden muss.

 

Die Mitglieder des Sozialausschusses der Gemeinde Poppendorf diskutieren den Antrag auf Zuschuss für die Jubiläumsfeier des FSV Vogtshagen.

Herr Buckatz macht den Vorschlag, dass der FSV Vogtshagen anstatt die Pauschale von 2.500 Euro zu erhalten, die Rechnungen im Amt vorgelegt werden sollen um somit nur die tatsächlichen Kosten zu decken.

Frau Gröbke merkt an, dass die Anträge des FSV Vogtshagen in den vergangenen Jahren auch schon sehr intransparent waren.

Herr Ruß sieht die Notwendigkeit nicht, eine Band und einen DJ für die Jubiläumsfeier zu arrangieren.

 

Die Mitglieder des Sozialausschusses der Gemeinde Poppendorf lehnen daher den Antrag auf Zuschuss r die Jubiläumsfeier des FSV Vogtshagen aufgrund fehlender Transparenz und der finanziellen Haushaltslage in der beantragten Höhe einstimmig ab.

Sie schlagen vor, den Betrag von 2.500 Euro auf 500 Euro zu reduzieren und im Haushalt 2020/2021 als nachweisbare Kosten einzuplanen.

 

Aufgrund der aktuellen finanziellen Haushaltslage und der daraus folgenden geänderten Richtlinie sollen nur die Anträge gewährt werden, die dieser Richtlinie vollinhaltlich entsprechen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss der Gemeinde Poppendorf empfiehlt der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 24.10.2019 die Anträge 2020 auf Zuschüsse gemäß der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf wie folgt zu gewähren:

 

  1. Kulturverein „am Musenhof“  5.000,00 Euro
  2. Reg. Schule + Gymnasium Rövershagen  1.500,00 Euro
  3. Grundschule Blankenhagen  1.250,00 Euro
  4. FSV Vogtshagen (Jubiläumsfeier)     500,00 Euro
  5. Kita Kinderburg  1.650,00 Euro
  6. FSV Vogtshagen  3.000,00 Euro

 

Summe12.400,00 Euro

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9

davon anwesend: 6

Ja - Stimmen: 6

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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