11.11.2019 - 8 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen im B...

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Wortprotokoll

Es folgt eine kurze Diskussion über die Problematik einer nachträglichen Erweiterung/ Vergrößerung des Wendehammers nach Zustimmung der Gemeinde Roggentin zum Befreiungsantrag. Derzeit ist die Nutzung des Wendehammers für LKW´s nicht geeignet.

Da die Antragstellerin Hauptnutzer des Wendehammers sein wird, muss diese sich darüber im Klaren sein, dass durch den beabsichtigten Neubau eines Betriebsgebäudes über die im B-Plan festgesetzten Baugrenze hinaus, eine Vergrößerung des Wendehammers problematisch wird.  

 

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Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Roggentin empfiehlt dem Bürgermeister in seiner Sitzung am 11.11.2019 die Zustimmung zum Befreiungsantrag der Antragstellerin A-MT Hallenbau Witzin GmbH, Am Lohberg 1, 19406 Witzin, nämlich zur Überbauung der im B-Plan festgesetzen Baugrenze, in Aussicht zu stellen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:5

davon anwesend: 5

Ja - Stimmen: 5

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.