11.11.2019 - 8 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen im B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bauausschuss Roggentin
- Datum:
- Mo., 11.11.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Es folgt eine kurze Diskussion über die Problematik einer nachträglichen Erweiterung/ Vergrößerung des Wendehammers nach Zustimmung der Gemeinde Roggentin zum Befreiungsantrag. Derzeit ist die Nutzung des Wendehammers für LKW´s nicht geeignet.
Da die Antragstellerin Hauptnutzer des Wendehammers sein wird, muss diese sich darüber im Klaren sein, dass durch den beabsichtigten Neubau eines Betriebsgebäudes über die im B-Plan festgesetzten Baugrenze hinaus, eine Vergrößerung des Wendehammers problematisch wird.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Roggentin empfiehlt dem Bürgermeister in seiner Sitzung am 11.11.2019 die Zustimmung zum Befreiungsantrag der Antragstellerin A-MT Hallenbau Witzin GmbH, Am Lohberg 1, 19406 Witzin, nämlich zur Überbauung der im B-Plan festgesetzen Baugrenze, in Aussicht zu stellen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:5
davon anwesend: 5
Ja - Stimmen: 5
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.