29.10.2019 - 9 Vorbereitung des Beitritts der Gemeinde Thulend...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

In Erläuterung zur Beschlussvorlage geht es um den Vorschlag, das bisherige separate Produkt 11433 (Aufgabenübertragung des kommunalen Vermögens), was den Gemeindearbeiter der Gemeinde Thulendorf betrifft, in das Produkt des Bauhofes 11403 mit einzuordnen.

Das Ziel ist, den jetzigen Bauhof (11403), der bisher durch die Gemeinden Broderstorf und Roggentin getragen wird, um die Gemeinde Thulendorf zu erweitern, so dass das Produkt 11403 dann durch drei Gemeinden getragen wird Broderstorf; Roggentin und Thulendorf.

In Betrachtung des finanziellen Umfangs wurden jeweils der Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt einzeln dargestellt.

 

Eine zum Thema umfangreiche Diskussion wird mit folgendem Ergebnis beendet:

 

Die Bauhofausschussmitglieder einigen sich durch eine politische Entscheidung darauf, die Gemeinde Thulendorf bzgl. des Produktes 11433 in den Bauhof des Produktes 11403 mit einzuordnen.

Die lt. Sachverhalt ermittelten Prozentsätze (Broderstorf 51,55%; Roggentin 39,37%; Thulendorf 9,08%) sind nur auf den Ergebnishaushalt (EHH) anzuwenden.

 

An den Investitionen, die im Finanzhaushalt (FHH) eingeordnet sind, wird sich die Gemeinde Thulendorf nicht beteiligen. Hier bleiben die bisherigen Prozentsätze bestehen (Broderstorf 56,70%; Roggenin 43,3%; Thulendorf 0,00%). Die Investitionen bleiben im Eigentum der Gemeinden Broderstorf und Roggentin.

 

Eine rechtliche Prüfung seitens des Amtes ist bzgl. steuerrechtlicher Gesichtspunkte (Umsatzsteuer-Neureglungen der öffentlichen Hand), bzgl. eines entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Gemeinden Broderstorf, Roggentin und Thulendorf sowie der damit verbundenen Aufgabenübertragung auf das Amt, vorzunehmen.

 

Bei gleichlautenden Beschlüssen der drei Gemeinden müssen die betroffenen Haushalte entsprechend geändert werden.

 

Die Umsetzung des Vorhabens hat auch Auswirkungen auf die gesamte Organisation des Bauhofes, mit seinen Mitarbeitern, die entsprechend mit dem Bauhofleiter abgestimmt werden müssen, um die neu hinzukommenden Aufgaben im Bereich Thulendorf erledigen zu nnen.

 

 

 

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Beschluss:

Der Bauhofausschuss beschliesst in seiner Sitzung am 29.10.2019 die Eingliederung des Produktes 11433 (Aufgabenübertragung des kommunalen Vermögens) in das Produkt 11403 (Bauhof) mit dem Kriterium der prozentualen Umlageaufteilung

 

im Ergebnishaushalt (EHH) in Höhe von:

 

Anteil Broderstorf51,55%

Anteil Roggentin39,37%.

Anteil Thulendorf  9,08%,

 

im Finanzhaushalt (FHH) in Höhe von:

 

Anteil Broderstorf56,70%

Anteil Roggentin43,30%.

Anteil Thulendorf  0,00%,

 

 

vorbehaltlich der gleichlautenden Beschlüsse durch die Gemeinden Broderstorf, Roggentin und Thulendorf.

Die beschlossenen Abweichungen zwischen Finanz- und Ergebnishaushalt sind durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den drei Gemeinden zu regeln. Gleiches gilt für die Aufgabenübertragung des Bauhofes auf das Amt durch die drei Gemeinden. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Anlagen zur Vorlage