19.11.2019 - 6 Haushalt 2020 / 2021 ( Unterlagen werden nachg...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

 

Frau Narajek erläutert, dass der Ergebnishaushalt unter Inanspruchnahme einer Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage gemäß § 18 Abs. 5 GemHVO-Doppik im Planungszeitraum ausgeglichen sein wird. Der Finanzhaushalt wird ausgeglichen sein. Der Saldo der laufenden Ein-und Auszahlungen ist im Finanzplanungszeitraum positiv.

 

Frau Narajek erläutert im Anschluss erst die Planansätze im Ergebnishaushalt und anschließend im Finanzhaushalt die Investitions-und Finanzierungstätigkeit.

 

Die Planansätze lt. Anlage sind anzupassen.

 

Nach Einarbeitung der Änderungen ist neu zu beraten, unter der Voraussetzung das der Amtshaushalt endgültig aufgestellt ist.

 

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Anlagen zur Vorlage