16.12.2019 - 8 Straßenausbau Ortsverbindungsstraße Öftenhäven ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zur Thematik Straßenausbau Öftenhäven/Klein Kussewitz übergibt Herr Klostermann das Wort an Herrn Friedrich.

 

(Herr Muderack erscheint um 18:45 Uhr)

 

Herr Friedrich erläutert die Planung des o.g. Ausbaus an Hand einer Zeichnung wie folgt:

 

  • Ausbau umfasst eine Länge von ca. 700 Meter
  • z.Zt. Asphaltsdecke mit teilweisen starken Straßenschäden
  • vorliegende Varianten beziehen sich auf eine Ausbaubreite von 5,50m

 

Variante 1

innerorts Ausbau in südliche Richtung

außerorts Ausbau in nördliche Richtung bis zur Gemarkungsgrenze Bentwisch Vorteil Baumreihe bleibt erhalten

vorhandene Ausweichtaschen (2) werden zurückgebaut

Entwässerungsleitung in das Soll

 

Variante 1.1

Ergänzung zu Variante 1, dass innerorts ein Gehweg hinzukommt. Nachteil-vorhandener Baum in diesem Bereich muss gefällt werden und es ist ein Grundwerwerb aus privater Hand erforderlich.

 

 

Seitens eines Mitgliedes kommt die Zwischenfrage auf, warum der Ausbau auf 5,50m und nicht auf 3,50m erfolgen soll. Auch die Variante eines Gehwegs wird nicht als sinnvoll betrachtet.

 

Herr Muderack erklärt, dass es der Auftrag seitens des Amtes war, die Möglichkeiten auf einen Ausbau von 5,50m zu untersuchen. Weiterhin ist es Ziel gewesen, das die Untersuchungen sich auf eine „langfristige“ Planung beziehen sollten. Wenn dies seitens der Gemeinde nicht gewünscht ist, ist es unproblematisch, die Planung auf 3,50m zu untersuchen. Der damit verbundene Arbeitsaufwand kann auf Stundenbasis abgerechnet werden.

 

Der Sachverhalt wird nochmals durch die Anwesenden diskutiert, da es unterschiedliche Auffasssungen zur Ausbaubreite gibt.

Im Ergebnis dessen, verständigen sich die Mitglieder darauf, dass die Ausbaumöglichkeiten für eine 3,50m breite Straße mit 2 Ausweichtaschen innerorts und Freihaltung einer Fläche für einen zukünftigen Gehweg untersucht werden sollen.

 

Auf die Nachfrage zur Einbeziehung des Kreuzungsausbaus erklärt Herr Muderack, dass Herr Kühl mit seinem Planer auf ihn zugekommen ist und er den Kreuzungsausbau mit in die Planung einbeziehen wird, da es sich hier um eine Vorplanung handelt. Der damit verbundene finanzielle Aufwand des Kreuzungsausbaus wird durch Herrn Kühl getragen. Die gesamte Planung befindet sich dann in „einer Hand“.

 

Auf Grund der veränderten Sachlage werden keine weiteren Ausführungen zur vorliegenden Planung durch das Planungsbüro gemacht und die Thematik wird auf die nächste Bauausschusssitzung am 10.02.2020 vertagt.

 

Herr Klostermann bedankt sich bei Herrn Muderack und Herrn Friedrich und verabschiedet beide Herren um 19:30 Uhr.

 

 

 

 

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Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf gibt in seiner Sitzung am 16.12.2019 der Gemeindevertretung keine Empfehlung für den Ausbau der Straße „Öftenhäven/Klwein Kussewitz“ und vertagt die Beschlussvorlage auf den 14.02.2020.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:7

davon anwesend:5

Ja - Stimmen:5

Nein - Stimmen:0

Stimmenthaltungen:0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage