16.12.2019 - 7 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen im B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Vorab verständigen sich die Bauausschussmitglieder darauf, dass zukünftig darauf zu achten ist, dass der jetzt „öffentliche Bauausschuss“ auch in der Tagesordnung eine Untergliederung in einen „öffentlichen“ und einen „nicht öffentlichen“ Teil bekommt.

Beschlussvorlagen mit dem Status „öffentlich“ enthalten aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Namen.

 

Die sehr gut vorbereitete Beschlussvorlage wird seitens der Ausschussmitglieder bestätigt.

 

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Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf gibt in seiner Sitzung am 16.12.2019 folgende Empfehlung:

 

Beschlussvorschlag 1:

Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt der Bürgermeisterin in seiner Sitzung am 16.12.2019 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Befreiungsantrag des Antragstellers, nämlich die Befreiung vom Anpflanzgebot im B-Plan Nr. 5 der Gemeinde Broderstorf, aus folgenden Gründen zu versagen:

 

Der vorliegende Befreiungsantrag ist städtebaulich nicht vertretbar, da die Unterbrechung des Pflanzgebots das Ortsbild nicht mehr einheitlich erscheinen lassen und der geforderte „Alleecharakter“ unterbrochen würde. (Auszug aus Begründung zur Festsetzung: „Die straßenseitigen und internen Grundstücksgrenzen weisen bis auf erforderliche Einfahrten, Übergänge und sonstige betriebsinterne Verbindungen ein durchgehendes Anpflanzgebot in Mindestbreite von 2,00 Metern auf. Die auf den Gewerbegrundstücken entlang der straßenseitigen Grenzen bindend festgesetzen Baumarten und Pflanzabstände dienen wesentlich der Ergänzung der Straßenbepflanzung und bilden mit dieser eine gestalterische Einheit (Alleecharakter).)

 

Der Antragsteller kann eine Variante der Einfriedung auch außerhalb des festgesetzten Anpflanzgebots finden.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:7

davon anwesend: 5

Ja - Stimmen:5

Nein - Stimmen:0

Stimmenthaltungen:0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt der Bürgermeisterin in seiner Sitzung am 16.12.2019 die Durchsetzung des im B-Plan Nr. 5, Teil B, Nr. 8.1.2, (b) festgesetzten Anpflanzgebots gem. § 9 I Nr. 25 a und VI BauGB bei allen betroffenen Gewerbegrundstücken im B-Plangebiet.

Hierzu sollen alle Gewerbetreibenden angeschrieben und aufgefordert werden, die entsprechende Umsetzung des Anpflanzgebots unter Fristsetzung vorzunehmen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses. 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:7

davon anwesend: 5

Ja - Stimmen:5

Nein - Stimmen:0

Stimmenthaltungen:0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Ja - Stimmen:

Nein - Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.