27.02.2020 - 14 Übertragung der Selbstverwaltungaufgabe Unterha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Amtsausschuss
- Datum:
- Do., 27.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Durch den Amtsausschuss des Amtes Carbäk wird in der Sitzung am 27. Februar 2020 Folgendes beschlossen:
1.
Der Amtsausschuss bestätigt die Übernahme der Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe Unterhaltung des kommunalen Vermögens von den Gemeinden Broderstorf, Roggentin und Thulendorf. Zu den Aufgaben zählen:
2. Die Finanzierung des Bauhofes tragen die Gemeinden Broderstorf Roggentin und Thulendorf im Rahmen ihrer Haushalte als Umlage zu den festgelegten Prozentsätzen. Diese Mittel werden im Haushalt des Amtes vereinnahmt.
3. Das Amt Carbäk wird, wie bisher, die Umsetzung der übertragenen Aufgabe nach § 68 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V regeln, d. h. der bestehende Bauhof ist organisatorisch und finanztechnisch im Amt eingeordnet. |
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9 davon anwesend: 8
Ja - Stimmen: 7 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: keine
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.