27.02.2020 - 14 Übertragung der Selbstverwaltungaufgabe Unterha...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

Durch den Amtsausschuss des Amtes Carbäk wird in der Sitzung am 27. Februar 2020 Folgendes beschlossen:

 

1.

Der Amtsausschuss bestätigt die Übernahme der Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe Unterhaltung des kommunalen Vermögens von den Gemeinden Broderstorf, Roggentin und Thulendorf. Zu den Aufgaben zählen:

 

  1. Die Grün- und Landschaftspflege (Grasmahd, Anlagenpflege, Laub- und Unkrautbeseitigung)
  2. Kleine Instandsetzungen an Grünanlagen, Wegen, baulichen Anlagen und Einrichtungen
  3. Säuberung gemeindlicher Flächen, inklusive Straßen- und Gehwegreinigung
  4. Säuberung von Bushaltestellen, Spiel- und Bolzplätzen
  5. Pflege und Instandsetzung der Anlagen der Friedhöfe in Pastow und Steinfeld
  6. Arbeiten zum Winterdienst, insbesondere Streu- und Räumdienst auf gemeindlichen Wegen und Straßen
  7. Vergabe von Arbeiten, die im Rahmen der jeweiligen Haushaltspläne erfolgen sollen
  8. Arbeiten zur Aufrechterhaltung von Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit in den Gemeinden
  9. Vorbereitung von Angeboten über Auftragsvergaben im Rahmen der Aufgaben der Positionen 1-8

 

2. Die Finanzierung des Bauhofes tragen die Gemeinden Broderstorf Roggentin und Thulendorf im Rahmen ihrer Haushalte als Umlage zu den festgelegten Prozentsätzen. Diese Mittel werden im Haushalt des Amtes vereinnahmt.

 

3. Das Amt Carbäk wird, wie bisher, die Umsetzung der übertragenen Aufgabe nach § 68 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V regeln, d. h. der bestehende Bauhof ist organisatorisch und finanztechnisch im Amt eingeordnet.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9   davon anwesend: 8

 

Ja - Stimmen: 7                      Nein - Stimmen: 0              Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: keine

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.