30.01.2020 - 6 Bauhof- neuer Standort 2020

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

In der Diskussion zur Thematik wurden, durch die übrigen Bauausschussmitglieder, zunächst die Bürgermeister der Gemeinde Roggentin und Broderstorf kritisiert, dass es keine vorherigen offiziellen Gespräche dazu gab, sondern erst heute auf der Tagesordnung behandelt wird. Es wäre kommunikativ vorteilhafter gewesen, wenn alle Mitglieder vorher in dieses Gespräch involviert gewesen wären.

 

Unter Annahme der Kritik wird erklärt, dass die örtliche Veränderung des neuen Bauhofstandortes sich aus der Wahl der neuen Gemeindevertretungen in den beiden Gemeinden ergab und auch andere Betrachtungsweisen (z.B. Infrastruktur, Anlagen des Amtes, die sich auf dem Gebiet der Gemeinde Broderstorf befinden, Kapazitätserweiterung für den Bauhof) ins Spiel kamen.

 

Die bereits erbrachten Leistungen für ein neues Bauhofgebäude bleiben jedoch erhalten und können auf auf einen Standort in der Gemeinde Roggentin angewendet und weitergeführt werden (z.B. Überarbeitung und Erweiterung der Studie, keine erneute Ausschreibung an ein Ingenieurbüro erforderlich, Weiterführung der Leistungsphasen 1 und 2).

Bezüglich des geplanten Zeitrahmens ist das Ziel, bis Ende des Jahres 2020, mindestens die Baugenehmigung zu erreichen.

Im Ergebnis der Beratung und Diskussion zum veränderten Bauhofstandort (geändert von Pastow nach Roggentin) werden durch den Bauhofausschuss folgende Beschlüsse gefasst:

 

 

Reduzieren

Beschluss:

1.

Der Bauhofausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 30.01.2020 gemäß Sachverhalt den Beschluss BHAA 15/01/2018 vom 15.11.2018 aufzuheben.

(Der Bauhofausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 15.11.2018 den Standort in der Gemeinde Broderstorf, Gemarkung Pastow, Flur 2 Flurstück 219/5, Teilfläche mit ca. 5.737m² als neuen Bauhofstandort, unter der Maßgabe der Bestätigung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf und der Eignung des Grundstückes zu diesem Zweck. Nach Entscheidung der Gemeinde Broderstorf, erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.)

 

BHAA20/03/2020

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:8

davon anwesend:8

Ja - Stimmen:8

Nein - Stimmen:0

Stimmenthaltungen:0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

Beschluss:

2.

Der Bauhofausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 30.01.2020 gemäß Sachverhalt, den Standort in der Gemeinde Roggentin (vorgeshen im BG 3 - Parzellierungsnummern 11-13) als neuen Bauhofstandort, unter der Maßgabe der Bestätigung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin.

Der Bauhofausschuss beauftragt darüber hinaus das Amt, nach der Entscheidung der Gemeinde Roggentin, alle damit verbundenen weiteren Schritte einzuleiten (z.B Ankauf der Grundstücksfläche; Vorbereitung der Genehmigungsplanung). Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.)

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:8

davon anwesend:8

Ja - Stimmen:7

Nein - Stimmen:0

Stimmenthaltungen:1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3309&TOLFDNR=55927&selfaction=print