20.01.2020 - 10 Anfragen und Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mo, 20.01.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Durch die Ausschussmitglieder werden folgende Themen besprochen:
Entwässerung Fienstorf
Mehrere Ausschussmitglieder haben in einer Vorortbesichtigung festgestellt, dass im Straßenbereich von Fienstorf (Albertsdorfer Weg) es keine Entwässerung gibt (war seitens der Gemeinde bisher auch nicht gewollt).
Es gibt sehr viele Grundstücke, wo die Grundstückshöhe weit über der Straßehöhe liegt und bei entsprechendem Niederschlag das Wasser von diesen Grundstücken in den Straßenbereich fliesst. Von der Ackerfläche (hinter dem Wendehammer) fliesst bei Starkregen noch zusätzlich Wasser auf die Straße, welches sich in der Senke des Albertsdorfer Weges sammelt. Die Straßeneinläufe in der Straße können dann die Wassermengen nicht schnell genug aufnehmen.
An einigen Grundstücken befinden sich neben der Straße Rinnsteine. Diese sind gemäß der Reinigungssatzung immer frei zu halten, dass heißt, die Anwohner liegen hier in der Pflicht. Hier sollte das Ordnungsamt tätig werden und die Anwohner auf die Reinigung der Straße gemäß der Reinigungssatzung hinweisen.
Das sich sammelnde Wasser auf den einzelnen Grundstücken selbst, ist eine persönliche bzw. private Problematik.
Eine Lösungsmöglichkeit wäre eventuell ein Grabensystem im Bereich des Ackers. Es wird vorgeschlagen, sich nochmals im Bereich des Wendehammers des Albertsdorfer Weges zu treffen. Zu dem noch zu benennenden Termin, durch Herr Klostermann, wird Herr Sommer ein Nivelliergerät mitgringen.
Geplante Straßenausbaumaßnahmen
Die dazugehörigen Sachverhalte werden durch die Mitglieder sehr umfangreich diskutiert. Auf Grund der finanziellen Situation der Gemeinde verständigen sich die Ausschussmitglieder darauf, zunächst Maßnahmen zu realisieren sind, wo es dringend erforderlich ist. Geförderte Maßnahmen sollen möglichst verschoben, bzw. erst nach Erhalt des FM-Bescheides in Angriff genommen werden. Folgende Straßen wurden dabei betrachtet:
- Mecklenburger Straße
- Wiesengrund
- Öftenhäven, Richtung Steinfeld
- Öftenhäven, Richtung Klein Kusseiwtz
Zur Mecklenburger Str. wird vorgeschlagen, eine Oberflächenbehandlung, als günstigere Varainte der Erneuerung zu veranlassen (Abfräsen und neuer Asphalt). In den dramatischen Schadensbereichen an den Einläufen ist nach dem Abfräsen eine genaue Betrachtung durchzuführen, inwieweit der Binder bis hin zur Tragschicht betroffen ist. Die durchbrochene Mittelnaht sollte durch eine Fugensanierung wieder in Ordnung gebracht werden.
Wiesengrund – (Absckungen der Straße) verkehrsrechtliche Anordnung zum Aufstellen eines Schildes „Vorsicht Straßenschäden“ veranlassen und eine Reparatur in den nächsten Doppelhaushalt verschieben
Öftenhäven, Richtung Steinfeld und Richtung Kussewitz - Abwarten bis Fördermittelbescheide vorliegen. Thematik Straßenbreite sollte nochmals besprochen werden (3,50m oder 5,50m). Eventuell nur betroffene Schadstellen im Randbereich der Straßen betrachten – z.B. anbauen einer Verbreiterung.
Niederschlagswasser – Poststr. 31
Der Sachverhalt wurde bereits in mehreren Bauauschusssitzungen (22.07.16.09.;21.10.) besprochen. Die Mitglieder verständigen sich aus Kostengründen darauf, die im September 2019 in Betracht gezogene „kleinere Variante“ voranzutreiben. Die seinerzeit erstellte Besprechungsniederschrift soll dafür als Grundlage dienen (siehe ANLAGE).
Das Bauaumt soll sich dazu bzgl. der Detailbesprechung mit Herrn Sommer in Verbindung setzen, der die damalige technische Lösung für eine Reparaturmaßnahme unterbreitet hat, um eine entsprechende Beschlussvorlage vorzubereiten.
Solaranlage Postr.30 (Fam. Schumacher)
Auf dem Grundstück steht im Gartenbereich eine große Solaranlage, die in seiner rechteckigen Fläche drehbar ist. Der unmittelbare Nachbar in der Poststr.29 (Fam. Gründer) fühlt sich in seiner Sicht durch die Anlage stark beeinträchtigt.
Durch das Bauamt ist zu prüfen, ob die Solaranlage einer Genehmigung bedarf. Wenn nicht, ist dies eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen den beiden Nachbarn und liegt nicht mehr in der Zuständigkit der Gemeinde Broderstorf. Eine entsprechende Information dazu soll in der nächsten Ausschusssitzung gegeben werden.
Globus-Werbung in Neu Roggentin
Der Globusmarkt hat Grundrecht für das Gebäude, um seinen Werbezwecken nachzugehen.
Solange keine baurechtlichen Gefährdungen zum Tragen kommen, hat die Gemeinde keine Einflussnahme, an der „unschönen“ Gebäudeansicht etwas zu ändern.
Entwicklung Gemeinde Broderstorf
Um eine Entwicklung in der Gemeinde Broderstorf weiter voran zu treiben, sind Ideen für die Gestaltung gefragt. Dazu ist vorgesehen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang wird nochmals auf den Fusionsvertrag zwischen de Gemeinde Broderstorf und der damaligen Gemeinde Steinfeld verwiesen, dass ein Flächennutzungsplan für die Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Steinfeld aufgestellt werden soll.
Stand „Erdogan“
Die Thematik des ehemaligen LPG-Standortes entwickelt sich weiter sehr zähfließend. Es steht das Altlastengutachten noch aus und die geforderte Umsiedlung der Fledermäuse ist ebenfalls noch nicht erfolgt.
Fehlende Leitpfosten in der Pastower Straße (Ortsausgang Neu Broderstorf Richtung Pastow)
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind die fehlenden Leitpfosten von Neu Broderstorf nach Pastow aufzustellen.
Das Ordnungsamt möge sich darum kümmern.
Wohnblock „Schwarzer Weg“
Es wird die Information gegeben, dass zur Erteilung der Baugnehmigung für den neuen Wohnblock, ein Leerziehen des alten Blocks Nr. 16 erfolgen muss. Die Mieter wurden dazu angeschrieben und für den Aufgang Nr. 16 werden individuelle Gespräche dazu geführt.
Eine weitere Auflage ist der zeitliche Abstand zwischen Fertigstellung des neuen (geplant in 2020) und dem Abriß des alten Blocks – maximal 12 Monate.
Weitere Anfragen und Mitteilungen gibt es nicht. Herr Klostermann bedankt sich bei den Anwesenden und beendet die Sitzung um 21:15 Uhr.