16.01.2020 - 8 Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Sozialausschuss Poppendorf
- Datum:
- Do., 16.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HBA/SG Rechtsamt
- Bearbeiter:
- Wenke Hausrath
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Esins bittet darum der Richtlinie einen neuen Namen zu geben, um die Kita und Schulförderung mit einzubeziehen. Dieser Antrag wird mit 1 Ja-Stimme, 4 Nein-Stimmen und 2 Stimmenenthaltungen abgelehnt.
Es müssen zwei Änderungen in der Richtlinie durchgeführt werden.
Die erste Änderung ist das Einfügen eines neuen Punkt 5 unter II Bewilligungsbedingungen. Diese soll lauten:
Eine Doppelförderung im Sinne von gleichen Aktivitäten in unterschiedlichen ortsansässigen Gruppen oder Vereinen wird ausgeschlossen.
Herr Buckatz erklärt diesen Punkt an der Veranstaltung eines Skatturniers. Wenn Herr X privat ein öffentliches Skatturnier ausrichtet und dafür Förderung beantragt, kann er nicht gleichzeitig auch mit seinem Skatverein Förderung beantragen.
Die zweite Änderung ist die Änderung des Wortes Seniorenverein im Punkt 6unter III. Gegenstand Kulturförderung. Dieses soll in Senioren abgeändert werden.
Wenn die Änderungen abgeschlossen sind, soll die Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf dem Bürgermeister zur Unterschrift vorgelegt werden.
Beschluss:
Der Sozialausschuss der Gemeinde Poppendorf beschließt nach Einzelübertragung der Beschlussfassungskompetenz durch die Gemeindevertretung vom 04.11.2019 in seiner Sitzung am 16.01.2020 eine neue, die bestehende Richtlinie ablösende, Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf gemäß anliegendem Entwurf mit den angegebenen Änderungen.
Auf der nächsten Sitzung des Sozialausschusses ist der diesbezügliche Förderantrag auf die Tagesordnung zu setzen und der überarbeiteten Richtlinie anzupassen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja - Stimmen: 6
Nein - Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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79,9 kB
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