20.01.2020 - 12 Bauantrag Errichtung einer Werbetafel der Art C...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Köpsel erläutert die Beschlussvorlage. Es erfolgt eine Diskussion inwieweit eine solche Werbetafel den Straßenverkehr beeinträchtigen könnte. Die Ausschussmitglieder kommen zu dem Ergebnis, dass eigenständige Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung (auf dem Betriebsgrundstück) gemäß B-Plan Nr.1 der Gemeinde Roggentin zulgelassen werden.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Roggentin empfiehlt dem Bürgermeister auf seiner Sitzung am 20.01.2020 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Befreiungsantrag der Antragstellerin, nämlich die Errichtung einer Werbeanlage auf dem betriebsfremden Grundstück in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstück 24/1 zu erteilen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:5

davon anwesend: 3

Ja - Stimmen: 0

Nein - Stimmen: 3

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage