20.01.2020 - 13 Bauvoranfrage: Ist der Neubau einer Gewerbehall...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Bauausschuss Roggentin
- Datum:
- Mo., 20.01.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Roggentin empfiehlt dem Bürgermeister in seiner Sitzung am 20.01.2020 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Bauvoranfrage des Antragstellers, ob der Neubau einer Gewerbehalle mit Verwaltungstragt auf dem Grundstück in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstücke 32/58, 64/21, 66/16 bauplanungsrechtlich zulässig ist, aus folgenden Gründen zu versagen:
Das Vorhaben verstößt gegen die Festsetzungen im B-Plan. Es wäre durch den Antragsteller ein Antrag auf Befreiung von Festsetzungen im B-Plan zu stellen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:5
davon anwesend: 3
Ja - Stimmen: 3
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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