17.02.2020 - 7 Straßenausbau Ortsverbindungsstraße Öftenhäven ...

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Wortprotokoll

Zur Thematik Straßenausbau Öftenhäven/Klein Kussewitz informiert Herr Klostermann kurz darüber, welche Vorplanungsvarianten bisher vorgestellt wurden (Grundlage war der Beschluss der Gemeinde vom 6.3.2019 zum Ausbau der Strecke Öftenhäven Klein Kussewitz und Öftenhäven Steinfeld).

 

  • Ausbau umfasst eine Länge von rund 695 Meter
  • z.Zt. Asphaltsdecke mit teilweisen starken Straßenschäden
  • 3 Varianten bezogen sich auf eine Ausbaubreite von 5,50m

 

Variante 1

Verbreiterung innerorts dlich; außerorts nördlich ohne Gehweg innerorts

Variante 1.1

Verbreiterung innerorts dlich; außerort nördlich mit Gehweg innerortsrdlich.

 

Variante 2

Verbreiterung nördlich ohne Gehweg innerorts

Variante 2.1

Verbreiterung nördlich mit Gehweg innerortsrdlich

 

Variante 3

Verbreiterung südlich ohne Gehweg innerorts

Variante 3.1

Verbreiterung südlich mit Gehweg innerortsrdlich

 

Herr Klostermann erklärt, dass im Ergebnis der letzten Sitzung, sich die Mitglieder darauf verständigt haben, dass die Ausbaumöglichkeiten für eine 3,50m breite Straße mit Ausweichtaschen inner und außerorts und Freihaltung einer Fläche für einen zukünftigen Gehweg untersucht werden sollten.

 

Dann übergibt Herr Klostermann das Wort an Herrn Friedrich.

 

Herr Friedrich verzichtet, auf Grund der bereits gegebenen Vorinformationen durch Herrn Klostermann, auf die vorher dargestellten Varianten.

 

An Hand einer vorliegenden Vorplanung erläutert Herr Friedrich die jetztige

 

Variante 4

Fahrbahnbreite 3,50m zzgl. Ausweichstellen ohne Gehweg

 

In der vorliegenden Variante ist vorgesehen, die Straßenbreite von 3,50m auf die gesamte Länge vom Verkehrsknotenpunkt Öftenhäven bis zur Gemeindegrenze Bentwisch (Ortsteil Groß Kussewitz) grundhaft auszubauen.

Zwei ausgewiesene Ausweichstellen sollen außerorts und eine Ausweichstelle innerorts entstehen. Der Straßenausbau innerorts soll etwas mehr nördlicher erfolgen, um Platz für einen zukünftigen Gehweg vorhalten zu können. Bzgl. der außerorts liegenden Grabenentwässerung ist dargestellt, diese zu verbreitern.

Die genaue Beschreibung des Ausbaus ist im Erläuterungsbericht zur Vorplanung enthalten und wird als Anlage dem Protokoll nochmals begefügt.

Bzgl. der Geamtbaukosten incl. Planung, Vermessung und Abriß (ohne Umverlegung von Versorgungsleitungen und ohne Berücksichtigung von Grundstücksankäufen) werden finanzielle Mittel in Höhe von 394.000,-€ brutto benötigt (ist im Vergleich zu den Varianten 1-3 die wirtschaftlichste Variante). Nach jetzigem Stand wird es keine großen „Unbekannten“ geben, die auf die Gemeinde zukommen könnten.

 

Weitere Anfragen seitens der Mitglieder zum Gesagten gibt es nicht. Herr Klostermann bedankt sich bei Herrn Friedrich und Herrn Trommet und verabschiedet beide.

 

 

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