02.03.2020 - 10 Renatuierungsmaßnahmen Mühlbach (Eigentumsverhä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mo., 02.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:34
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Schenzle informiert, dass der Landkreis für die Gemeinde Poppendorf, die Gelder für Ersatzmaßnahmen gem. B-Plan 4 in Höhe von ca. 25.000 Euro verwahrt und an die Gemeinde herangetreten ist mit der Bitte diese Gelder unzusetzen. Die Verwendung der Gelder ist gebunden an die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen zur Renaturierung des Peezer Baches im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) MV. Das Stalu MM hat Unterlagen zur WRR zur Verfügung gestellt, in denen der Rückbau des Wehres im Park Poppendorf aufgeführt ist.
Es liegt ein Gutachten zur Standsicherheit des Wehres vor, dass es noch standfest ist.
Der Teich kann nach Rückbau des Wehres den Wasserzufluss über eine Sohlschwelle oder ein Wehr erhalten.
Der Rückbau des Wehres kann mit Fördermitteln erfolgen. Dazu kann bis Ende April 2020 ein Anmeldeantrag gestellt werden. Der eigentliche Antrag wird dann bis Ende September 2020 gestellt.
Die Förderperiode läuft bis nächstes Jahr. Wahrscheinlich sinkt die Förderquote. Deshalb sollte die Antragstellung noch dieses Jahr erfolgen.
Folgende Vorgehensweise stellt sich dar:
Fördermittel:-Anmeldung 04/2020
-Planung des Vorhabens
-Antragstellung 09/2020
Umfang:-Rückbau des Wehres
-Sohlschwelle einbauen oder Wehr für den Teich
Ziel:-Durchgängigkeit für Fische
- Renaturierung, der Bypass soll immer Wasser führen
Es folgt eine Diskussion um die Notwendigkeit des Wehres.
Beschluss:
Empfehlung an die Gemeindevertretung:
Der Bau- und Wohnumfeldausschuss der Gemeinde Poppendorf empfiehlt der Gemeinde Poppendorf die beim Landkreis Rostock für die Renaturierung des Peezer Baches vorgesehenen finanziellen Mittel für den Rückbau des Wehres in Poppendorf und ein Ersatzregulierungsbauwerk für den Dorfteich sowie weiteren flankierenden Maßnahmen zu verwenden und entsprechende Fördermittelanträge fristgerecht zu stellen. Dafür sind die entsprechenden Abstimmungen zwischen den Behörden (Landkreis Rostock, Stalu MM und der Gemeinde Poppendorf) vorzunehmen.