06.05.2020 - 15 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Gemeindevertretung Broderstorf
- Datum:
- Mi, 06.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.05 2020 die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Broderstorf und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 für das Gebiet der „Schule an der Carbäk“ in der Gemeinde Broderstorf.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13 davon anwesend: 13
Ja - Stimmen: 13 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 0605 2020, drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufzufordern. Dem wirtschaftlich günstigsten Angebot ist der Zuschlag zu erteilen. Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag zu unterschreiben.
GV 05/06/2020
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13 davon anwesend: 13
Ja - Stimmen: 13 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.05.2020, mit dem Grundstückseigentümer (Amt Carbäk) und dem Planungsbüro einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten. Die Bürgermeisterin und einer ihrer Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen und zu siegeln.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
GV 05/07/2020
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13 davon anwesend: 13
Ja - Stimmen: 13 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.