06.05.2020 - 17 4. Änderung des Bebauungsplans Nr.5 der Gemeind...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Gemeindevertretung Broderstorf
- Datum:
- Mi, 06.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Elgeti erläutert den Sachverhalt und übergibt das Wort an Herrn Klostermann.
Herr Klostermann teilt mit, dass er die Mitglieder des Bauausschusses hierzu befragt hat. Der Bauausschuss ist gegen die Aufhebung des Pflanzgebotes.
Es folgt eine kontroverse Diskussion über die Aufhebung bzw. Änderung des Pflanzgebotes und über die Kostenübernahme durch Gemeinde oder Eigentümer.
Abschließend werden drei Varianten vorgeschlagen:
- Pflanzgebot wird dahingehend geändert, dass es an einer anderen Stelle auf den Grundstücken erfolgt und Kostenübernahme durch Eigentümer
- Pflanzgebot wird dahingehend geändert, dass es an einer anderen Stelle auf den Grundstücken erfolgt und Kostenübernahme durch Gemeinde und Eigentümer je zur Hälfte
- Pflanzgebot wird dahingehend geändert, dass es an einer anderen Stelle auf den Grundstücken erfolgt und Kostenübernahme durch Gemeinde
Grundsatzbeschluss zur Finanzierung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.05.2020, dass das Pflanzgebot im B-Plan Nr. 5 der Gemeinde Broderstorf verbleibt. Bei der 4. Änderung des B-Planes soll das Pflanzgebot von der Grundstücksgrenze auf die Grundstücke verlagert werden.
1. Die Kosten für die B-Planänderung übernehmen die Eigentümer.
oder
2. Die Kosten für die B-Planänderung tragen die Gemeinde und die Eigentümer zur Hälfte.
oder
3. Die Kosten für die B-Planänderung übernimmt die Gemeinde.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13 davon anwesend: 13
Beschluss + 1. Variante Kostenübernahme durch Eigentümer Stimmen: 8
Beschluss + 2. Variante Kostenübernahme Gemeinde + Eigentümer je zur HälfteStimmen: 3
Beschluss + 3. Variante Kostenübernahme durch GemeindeStimmen: 2
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06. Mai 2020 die 4. Änderung des B-Plans Nr.5 der Gemeinde Broderstorf für das Gewerbegebiet Neuendorf mit der Maßgabe, dass das Pflanzgebot bleibt. Das Pflanzgebot muss auf den Grundstücken der Eigentümer verbleiben (Verlagerung des Pflanzgebotes). Die Kosten hierfür übernehmen die Eigentümer.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses
GV 05/12/2020
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13 davon anwesend: 13
Ja - Stimmen: 12 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06. Mai 2020, drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufzufordern. Dem wirtschaftlich günstigsten Angebot ist der Zuschlag zu erteilen. Vor Auftragsvergabe ist mit den Eigentümern ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag zu unterschreiben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
GV 05/13/2020
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13 davon anwesend: 13
Ja - Stimmen: 13 Nein - Stimmen: Stimmenthaltungen:
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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