18.05.2020 - 10 Durchführung von Maßnahmen zur Umsetzung der Eu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am Montag,18.Mai 2020 die Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 39 Absatz 3 s. 3 KV M-V vom 18.03.2020 gem. § 39 Abs.3 S. 4 KV M-V zu genehmigen und die Planung und Realisierung der Einzelmaßnahmen

 

-          M32 – Rückbau Wehr Poppendorf und Reglung Wasserverteilung zu Gunsten des Umfluters

-          M33 – Optimierung Umfluter Teich Poppendorf

 

gemäß Maßnahmenplanung für den Peezer Bach gem. WRRL. Ein Fördermittelantrag nach WassFöRl ist zu stellen.

 

Die Planungsleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 - 9 gem. HOAI 2013 der Einzelmaßnahmen M32 und M33 sind zeitnah auszuschreiben und der wirtschaftlichste Bieter ist stufenweise zu beauftragen, d.h. die LPH 1 – 4 vollständig und die LPH 5 - 9 erst nach Bewilligung von Fördermitteln.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt den Vertrag für die Planungsleistungen zu unterzeichnen.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nur, wenn Fördermittel bewilligt werden. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9davon anwesend: 9

Ja - Stimmen: 9Nein - Stimmen: 0Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3350&TOLFDNR=57044&selfaction=print