04.05.2020 - 8 Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Umsetzun...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Schenzle bittet Frau Gertenbach den TOP vorzutragen, der als Tischvorlage in den Ausschuss eingebracht wurde. Frau Gertenbach berichtet über das Vorhaben. Danach erläutert Herr Schenzle noch Einzelheiten zum Hergang und die Ausrichtung der Planung.

 

Die Mitglieder des Bau- und Wohnumfeldausschusses einigen sich auf folgende Beschlussempfehlung.

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung:

Der Bau- und Wohnumfeldausschuss der Gemeinde Poppendorf empfiehlt der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 18.03.2020 die Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 39 Absatz 3 S. 3 KV M-V vom 18.03.2020 gem. § 39 Abs.3 S. 4 KV M-V zu genehmigen und die Planung und Realisierung der Einzelmaßnahmen

-          M32 – Rückbau Wehr Poppendorf und Reglung Wasserverteilung zu Gunsten des Umfluters

-          M33 – Optimierung Umfluter Teich Poppendorf

gemäß Maßnahmenplanung für den Peezer Bach gem. WRRL zu beschließen.

 

Ein Fördermittelantrag nach WassFöRl ist zu stellen.

 

Die Planungsleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 - 9 gem. HOAI 2013 der Einzelmaßnahmen M32 und M33 sind zeitnah auszuschreiben und der wirtschaftlichste Bieter ist stufenweise zu beauftragen, d.h. die LPH 1 – 4 vollständig und die LPH 5 - 9 erst nach Bewilligung von Fördermitteln.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt den Vertrag für die Planungsleistungen zu unterzeichnen.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nur, wenn Fördermittel bewilligt werden.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9                                      davon anwesend: 8

Ja - Stimmen: 8                     Nein - Stimmen: 0                    Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.