öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin
Herr Holtz stellt die ordnungsgemäße Einberufung der Gemeindevertreter fest. Von 12 Mitgliedern sind 11 anwesend. Die Beschlussfähigkeit gem. § 30 KV M-V ist somit gegeben.