25.05.2020 - 19 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Gemeindevertretung Roggentin
- Datum:
- Mo., 25.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Holtz begrüßt zunächst den Planer Herrn Fricke und erläutert dann die Beschlussvorlage. Herr Fricke steht für Fragen zur Verfügung.
Herr Georgi übermittelt die Frage eines Anwohners an die Gemeindevertretung, ob bekannt ist, wer die entsprechenden Grundstücke im B-Plangebiet vermarktet, bzw. wem die Flächen gehören.
Herr Holtz erwidert, dass dies spätestens mit Aufstellung des Baustellenschildes bekannt wird.
Herr Holtz möchte wissen, wie die Realisierung des Artenschutzfachbeitrages, insbesondere hinsichtlich der Nistvögel erfolgt. Herr Fricke teilt hier mit, dass der Artenschutzfachbeitrag immer vor dem entsprechenden Eingriff durchgeführt werden muss und entsprechende Maßnahmen mit der UNB abzustimmen sind.
Herr Fricke gibt noch einen kurzen Überblick zum weiteren Verfahrensablauf.
Da weitere Fragen nicht gestellt werden, fordert Herr Holtz sodann zur Abstimmung auf.
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Wohngebiet „Kösterbeck – Am Wald“ und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Entwurf einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.
3. Die öffentliche Auslegung ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Roggentin ortsüblich bekannt zu machen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12 davon anwesend: 11
Ja - Stimmen: 11 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.