25.05.2020 - 18 BV Neubau Kita Roggenti...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Holtz erläutert die Beschlussvorlage.

Es wird bemängelt, dass die Sitzungsunterlagen in Papierform unvollständig sind. Es fehlt jeweils die Rückseite (Seite 2) der Unterlagen.

 

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Beschluss 1 (Grundsatzbeschluss):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 25.05.2020 die Anschaffung von Spielgeräten für den Außenbereich (Spielplatz) für den Kita Neubau (Neubau für 24 Kinder unter 3 Jahren) auf dem Grundstück in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstück 61/11.

 

Für die Anschaffung der Spielgeräte ist ein Vergabeverfahren nach UVgO durchzuführen. Dem wirtschaftlich günstigsten Angebot ist der Zuschlag zu erteilen.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV/02/12/2020

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                                      davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 11                  Nein - Stimmen: 0                     Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 25.05.2020 für die Anschaffung der Spielgeräte für den Außenbereich der neu errichteten Kita auf dem Grundstück in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstück 61/11 beim Jugendamt des Landkreises Rostock einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gem. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Landkreis Rostock zu stellen.   

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt den Förderantrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV/02/13/2020

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                                      davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 11                  Nein - Stimmen: 0                     Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschluss 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 25.05.2020 zur Beschaffung der Spielgeräte für den Außenbereich der neu errichteten Kita auf dem Grundstück in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstück 61/11 beim Jugendamt des Landkreises Rostock neben dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ebenfalls einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zu stellen.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zu unterzeichnen.

 

Die Ausührungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                                      davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 11                  Nein - Stimmen: 0                    Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen zur Vorlage