03.06.2020 - 19 Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss für die 3. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Gemeindevertretung Broderstorf
- Datum:
- Mi., 03.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.06.2020 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 mit folgenden Punkten:
1. | Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Hinter dem Lindenweg“, und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
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2. | Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
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3.
4.
5. | Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 nach § 3 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.
Von den berührten Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.
Die Verfahrensschritte für das Bauleitplanverfahren werden nach §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier: Ingenieurbüro IGN, Lloydstraße 3, 17192 Waren (Müritz) übertragen.
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Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13 davon anwesend: 13
Ja - Stimmen: 13 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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528,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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