15.06.2020 - 9.1 Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Roggentin
- Datum:
- Mo., 15.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in Ihrer Sitzung am 15.06.2020 folgende Punkte:
- Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich beschließt die Gemeinde Roggentin die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 für das Gebiet zwischen Roggentin und Neu Roggentin im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
- Ziel des Änderungsverfahrens ist eine geringfügige Reduzierung der festgesetzten Verkehrsfläche der Planstraße C zugunsten einer resultierenden Ausdehnung des Gewerbegebietes einschließlich der bestehenden Baugrenze, ohne dass die Grundzüge des rechtskräftigen Bebauungsplans damit berührt werden.
- Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB findet gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht statt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. § 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.
- Der Beschluss zur Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 für das Gebiet zwischen Roggentin und Neu Roggentin im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12 davon anwesend: 11
Ja - Stimmen: 11 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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781,9 kB
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