15.06.2020 - 9.1 Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Holtz erläutert die Beschlussvorlage und teilt mit, dass der Bürgerbeauftragte bereits eingebunden  sei. Nach dem Verlesen der Beschlussvorschläge bittet er um Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in Ihrer Sitzung am 15.06.2020 folgende Punkte:

  1. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich beschließt die Gemeinde Roggentin die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 für das Gebiet zwischen Roggentin und Neu Roggentin im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
  2. Ziel des Änderungsverfahrens ist eine geringfügige Reduzierung der festgesetzten Verkehrsfläche der Planstraße C zugunsten einer resultierenden Ausdehnung des Gewerbegebietes einschließlich der bestehenden Baugrenze, ohne dass die Grundzüge des rechtskräftigen Bebauungsplans damit berührt werden.
  3. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB findet gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht statt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. § 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.
  4. Der Beschluss zur Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 für das Gebiet zwischen Roggentin und Neu Roggentin im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                          davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 11                  Nein - Stimmen: 0                    Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage