03.08.2020 - 10 Aufhebung der Dienstanweisung zu Stundungen, Ni...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

 

Reduzieren

Beschluss: 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.08.2020 die Aufhebung der Dienstanweisung Stundungen, Niederschlagungen und Erlassen sowie Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Amtes Carbäk und seiner amtsangehörigen Gemeinden. Gleiches gilt für die 1. Änderung vom 26.08.2010.

 

GV 08/04/2020

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  9                                    davon anwesend: 7

Ja - Stimmen: 7                     Nein - Stimmen:    0                 Stimmenthaltungen: 0

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Beschluss 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.08.2020 das Inkrafttreten der Dienstanweisung zum Forderungsmanagement (gemäß Anlage) des Amtes Carbäk und seiner amtsangehörigen Gemeinden mit Unterzeichnung vom 10.07.2020 durch die Amtsvorsteherin.

 

GV 08/05/2020

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:    9                                   davon anwesend: 7

Ja - Stimmen:  7                    Nein - Stimmen:  0                   Stimmenthaltungen: 0

 

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Beschluss 3:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.08.2020 das Inkrafttreten der Anlage zur Dienstanweisung zum Forderungsmanagement für die Forderungsbewertung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 des Amtes Carbäk und seiner amtsangehörigen Gemeinden mit Unterzeichnung vom 10.07.2020 durch die Amtsvorsteherin.

 

Das Außerkraftsetzen der Dienstanweisung zu Stundungen, Niederschlagungen und Erlassen sowie Aussetzung der sofortigen Vollziehung sowie das Inkrafttreten der Dienstanweisung zum Forderungsmanagement und deren Anlage erfolgt am Tage nach Beschluss der Dienstanweisung zum Forderungsmanagement des Amtes durch den Amtsausschuss.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  9                                    davon anwesend: 7

Ja - Stimmen: 7                    Nein - Stimmen: 0                  Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.