02.09.2020 - 12 Annahme einer Zuwendung gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Broderstorf
- Datum:
- Mi., 02.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:32
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Leitung Haupt- und Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Torsten Fahning
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.09.2020 die Annahme einer Zuwendung gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V i.H.v. 10.000 EUR durch den SV Pastow e.V., Bornkoppelweg 2 in 18184 Broderstorf, als Eigenleistung für die Errichtung einer Zuschauertribüne auf der Sportanlage Bornkoppelweg.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13 davon anwesend: 12
Ja - Stimmen: 12 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.