21.09.2020 - 7 Schießplatz Fresendorf
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 21.09.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
- Es wurde durch den BM klar gestellt, dass die Gemeinde kein Vorkaufrecht hatte.
- Die untere Rechtsaufsichtsbehörde prüft, ob die Gemeinde die Genehmigungsunterlagen zum Schießplatz einsehen darf.
- Frau Schönfeld-Bockhold (als Gast geladen) führte aus, dass der Schießplatz in einem FFH-Gebiet liegt. " FH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen, die in mehreren Anhängen zur FFH-Richtlinie aufgelistet sind. FFH-Gebiete sind ein Teil des Natura-2000-Netzwerkes." In FFH-Gebieten dürfen keine Baugenehmigungen erteilt werden. Außerdem befindet sich der Schießplatz in einem Außengebiet, auch deshalb dürfen dort keine baulichen Anlagen errichtet werden.
- Es hat mehrfach Hinweise der Anwohner an die untere Naturschutzbehörde gegeben, dass dort Bäume und Sträucher abgeholzt werden. Es sieht dort jetzt wie eine Wüste aus und die Radlader laufen weiter. Laut Beobachtungen der Dorfbewohner finden auf dem Gelände bauliche Arbeiten statt. Der Betreiber trägt weiterhin Erdreich ab. Das Bauamt möchte bitte prüfen, ob die derzeitigen Tätigkeiten vor Ort rechtmäßig sind und, ob sich in den letzten Jahren dort Bauten verändert bzw. errichtet wurden, die nicht rechtlich zulässig waren.
- Der Ausschuss beschließt dazu einstimmig, dass das Bauentwicklungs- und Liegenschaftsamt mit dem Bauamt des Landkreises eine Vor-Ort-Begehung durchführen und überprüfen soll, ob es sich um genehmigte Bautätigkeiten handelt. Es muss allen Rechtsverstößen nachgegangen werden.
- Die Eigentümerin des Nachbargrundstückes sollte prüfen, ob im Grundbuch Lasten für die Wasserleitung eingetragen sind.