02.12.2020 - 16 Bauvorhaben Tribünenanlage SV Pasto...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

aufgrund der Änderung der Tagesordnung nunmehr TOP 14

 

Erläuterung des Sachverhaltes

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Beschluss 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.12.2020 der Aufstellung eines Containers als Sprecherkabine auf einem Podest innerhalb der neu errichteten Tribüne auf dem Sportgelände des SV Pastow e. V. zuzustimmen.

Der SV Pastow e. V. trägt die hierfür erforderlichen Kosten.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:   13                                  davon anwesend:   11

Ja - Stimmen:   10                 Nein - Stimmen:   0                Stimmenthaltungen:   1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschluss 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.12.2020 ihr Einverständnis zur Übernahme der Kosten für die Installation eines neuen Kameramastes auf dem Dach der Tribüne des SV Pastow e.V. Das Angebot von Maschinen- und Stahlbau Bergeler GmbH vom 11.11.2020 in Höhe von 1.136,80 € brutto wird bestätigt.

 

Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV 12/06/2020

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:   13                                  davon anwesend:   11

Ja - Stimmen:   10                 Nein - Stimmen:   0                Stimmenthaltungen:   1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage