07.12.2020 - 8 Kostenspaltung zur Erhebung von Straßenausbaube...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Holtz erläutert, dass eine Bürgerversammlung zum Thema stattgefunden hat und das Amt Carbäk exakte Zahlen zur Kalkulation zu Grunde legt. Da die Maßnahme vor 2018 durchgeführt wurde ist die Beitragspflicht der Anwohner gesetzlich festgelegt.

Herr Holtz verliest den Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in Ihrer Sitzung am 07.12.2020 auf der Grundlage des § 7 (3) Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in Verbindung mit § 6 der Satzung über die Erhebung für den Ausbau von Straßen und Wegen der Gemeinde Roggentin vom 13.10.2003 die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Wege der Kostenspaltung für die Teileinrichtung “Beleuchtung“ an der Verkehrsanlage “Am Schloßberg und Zum Hopfenhof“ in Fresendorf.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                                    davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 11                   Nein - Stimmen: 0                    Stimmenthaltungen: 0

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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